BETRIEBS- UND PRODUKTHAFTPFLICHT
Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl denUnternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche übrigen Betriebsangehörigen vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Schadensersatzforderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprücheim Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Betriebsinhaber,Handwerker, Produzenten und Händler.
WAS IST VERSICHERT?
Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann.Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A.
VERSICHERBAR?
Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folgeentstehenden Vermögensschäden.
Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-
Versicherung mitversichert, müssen jeodch in den meisten
Fällen extra vereinbart werden.
Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von
Ansprüchen Dritter aus Schäden wie z.B.
• durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
• infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung,
Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse
mit anderen Produkten entstehen
• wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung
fehlerhafter Erzeugnisse
• für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
• durch Prüf- und Sortierkosten mangelhafter Produkte
• durch mangelhaft gelieferte, montierter oder gewarteter Maschinen
Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-
Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen
Sach- oder Personenschaden leistet.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT
VERSICHERT?
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält
aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:• Schäden, die man selbst erleidet
• Erfüllungsschäden (Das Schuldverhältnis wird nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt – z. B. bei einem Kaufvertrag.)
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
• reine Vermögensschäden
WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstättenin Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch ihre Lieferung oder ihr „Liefernlassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden. Auch für Betriebe, welche für die Kfz-Industrie produzieren, gibt es spezielle Regelungen.
WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME
ERMITTELN?
Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko
des Versicherungsnehmers.
WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL
GELEISTET?
• Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
• Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten
Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell
ausfallen.
WAS IST ZU BEACHTEN?
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz.
Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen
mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln,
je nach individuellem Bedarf.
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