Betriebsinhaltsversicherung

Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil desUmsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen.Feuer, Raub und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtungoder den Warenbestand zerstören – und so denBetriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstandbringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sindeine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und
Werkzeuge verfügen.

WAS IST VERSICHERT?

Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännischeBetriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowieRohmaterialien und Werkzeuge.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN
SIND VERSICHERBAR?

• Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers
entstehen
• Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung
und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
• Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund
von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
• Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und
Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch
Vandalismus
• Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben,
Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN
SIND U.A. NICHT VERSICHERT?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen
sind:
• Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht
versichert:

• Vorsatz
• Grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
• Krieg
• Kernenergie
• Sengschäden, Überspannungsschäden (in der Feuerversicherung)
• Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
(in der Einbruchdiebstahlversicherung)
• Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser,
durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
(in der Leitungswasserversicherung)
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder
Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
(in der Sturmversicherung)
• Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch,
Schneedruck (in der Elementarschadenversicherung)

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME
ERMITTELN?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL
GELEISTET?

• Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz
nach einem Totalschaden.
• Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
• Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.

Weitere Informationen:

Betriebshinhaltsversicherung