Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Damit Sie Ihr Recht auch durchsetzen können.

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen,
z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen
gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung
kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten
zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken
eines Rechtsstreites schützen wollen.

WAS IST VERSICHERT?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung
der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw.
der Versicherten.

WER IST VERSICHERT?

• Versicherungsnehmer
• Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. VERSICHERBAR?

• Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
• Verkehrs-Rechtsschutz
• Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
• Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen
und Grundstücken
• Fahrer-Rechtsschutz
• Spezial-Straf-Rechtsschutz
• Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz• Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
• Forderungsmanagement (i.d.R. durch Kooperation des Versicherers
mit einem externen Dienstleister).

Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang
enthalten:

Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz,
Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-
Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten,
Daten-Rechtsschutz vor Gerichten.

Für bestimmte Berufsgruppen ist es möglich einen Firmen-Vertrags-
Rechtsschutz abzuschließen.

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte
Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen
sein bzw. mitversichert werden.

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. NICHT
VERSICHERBAR?

• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts-
und Erbrechtes
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter
Personen untereinander
• Kapitalanlagestreitigkeiten
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
• Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
• Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden,
Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)

Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise
Deckungslösungen kennen.

Broschüren zum Download:

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Rechtsschutz-Vereine

Rechtsschutz-Gewerbe